
08 Jul Förderprogramm für Vereine in kleinen Kommunen: „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bietet ein Förderprogramm für Vereine und Initiativen im ländlichen Raum an. Voraussetzung für eine Antragsstellung ist, dass die Initiative oder der Verein überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv ist. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessensbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 online einzureichen.
Vereine, die die Kriterien für eine Förderung durch HoR erfüllen, können bei HoR Unterstützung für die Antragstellung im obigen Landesprogramm erhalten.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Foto (c): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft