
28 Apr Corona-Pandemie: Förderprogramm zur Entlastung von Vereinen
Damit in Zeiten von Corona die Vereins- und Kulturlandschaft weiterhin geschützt ist, führt das Land Hessen ein Förderprogramm ein. Vereine können Mittel zur Unterstützung beantragen. Zum Beispiel, wenn sie wegen Corona ein Projekt absagen mussten und Ihnen für das Projekt bereits Kosten entstanden sind – wie etwa Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Sachkosten und Kosten für Werbung. Auch für Nachwuchsarbeit und Mieten kann es Unterstützung vom Land geben. Pro Verein ist eine Höchstsumme von 10.000 Euro beantragbar.
Wichtig: Es können nur Verluste geltend gemacht werden, die ab dem 11.03.2020 entstanden sind. Notlagen aus vorheriger Zeit werden nicht abgedeckt. Anträge können Vereine ab dem 01.05.2020 stellen. Für den Bereich Flüchtlingshilfe ist das Hessische Ministerium für Soziales zuständig. Für Vereine, die in einem Kulturverband Mitglied sind, ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.
Antragsformulare und nähere Informationen finden Sie hier